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 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • 1 Vertragsgegenstand

Die Firma WORK2live bemüht sich, dem Arbeitssuchenden eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Der Vermittler ist bestrebt, alle Leistungen zu erbringen, welche zur Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Vermittlung erforderlich sind. Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, wenn aufgrund der Tätigkeit durch Work2live ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens fünfzehn Stunden wöchentlich zustande gekommen ist und bei dem eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vereinbart wurde.

Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, der Firma WORK2live alle für eine erfolgreiche private Vermittlung notwendigen Auskünfte zu erteilen. Er haftet mit seiner Unterschrift unter dem bestehenden Vermittlungsvertrag für die Richtigkeit aller in den überlassenen Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben.

Der Arbeitssuchende unterrichtet die Firma WORK2live unverzüglich, wenn eine von der Firma WORK2live angebotene Arbeitsstelle bereits aus einer anderen Quelle bekannt war. Der Arbeitssuchende ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vermittlung in Erfahrung gebrachten Kenntnisse, insbesondere ihm mitgeteilte offene Arbeitsstellen oder Stundenlöhne vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Soweit der Arbeitssuchende mit Erteilung dieses Vermittlungsauftrages eine Kopie des Vermittlungsgutscheines übergeben hat, bestätigt er hiermit im Besitz des gültigen Vermittlungsgutscheines im Original zu sein. Ferner ist er verpflichtet, der Firma WORK2live, unverzüglich und ohne weitere Nachfrage, nach dessen erfolgreicher Vermittlung das Original des Vermittlungsgutscheines zu übergeben. Wird dieser Vermittlungsgutschein im Original nach erfolgreicher Vermittlung nicht eingereicht, so hat der Arbeitssuchende, die unter Punkt 2 vertraglich vereinbarte Vermittlungsgebühr selbst zu entrichten.

Auslagen (z.B. Fahrtkosten etc.) des Arbeitssuchenden für Vorstellungsgespräche bei der Firma Work2live oder bei einem Arbeitgeber werden von der Firma Work2live nicht erstattet.

  • 2 Vergütung / Kosten

Die Kosten für die Vermittlung eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens fünfzehn Stunden richtet sich nach §§ 421 g Abs. 1 bis 3 SGB III und betragen 2.000,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des am Vermittlungstages geltenden Satzes.

Die Kosten für die Vermittlung auf ein 3 bis 6 Monate befristetes sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens fünfzehn Stunden betragen 1.000,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, des am Vermittlungs-tag geltenden Satzes. Alle Vermittlungskosten sind detailliert auf dem Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der entsprechenden Arbeitsgemeinschaften erläutert.

Liegt einem Bewerber kein gültiger Vermittlungsgutschein vor, besteht für die WORK2live die Möglichkeit mit dem jeweiligen Unternehmen, bei dem der Bewerber vorgestellt wurde, eine Kostenübernahme zu vereinbaren.

Die Vermittlungsgebühr beträgt:

  1. Im Sicherheitsgewerbe:
  • Bewerber mit Unterrichtungsnachweis: 300,00 Euro
  • Bewerber mit Sachkundenachweis: 600,00 Euro
  • Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung: 1.000,00 Euro
  1. Handwerk / kaufm. Berufe / sonstiges (Produktion, Reinigungspersonal etc.):
  • Bewerber ohne Ausbildung (Helfer): 300,00 Euro
  • Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung: 600,00 Euro
  • Bewerber mit höheren Qualifikationen: 1.000,00 Euro
    • Studium (Bachelor oder Master)
    • Führungspositionen

Des Weiteren besteht für den Bewerber die Möglichkeit, als Selbstzahler zu agieren.

Die Vermittlungsgebühr beträgt:

  1. Im Sicherheitsgewerbe:
  • Bewerber mit Unterrichtungsnachweis: 300,00 Euro
  • Bewerber mit Sachkundenachweis: 600,00 Euro
  • Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung: 750,00 Euro
  1. Handwerk / kaufm. Berufe / sonstiges (Produktion, Reinigungspersonal etc.):
  • Bewerber ohne Ausbildung (Helfer): 300,00 Euro
  • Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung: 600,00 Euro
  • Bewerber mit höheren Qualifikationen: 1.000,00 Euro
    • Studium (Bachelor oder Master)
    • Führungspositionen

Die Zahlung der Gebühren erfolgt gemäß einem individuell besprochenen Ratenplan.

  • 3 Vertragsdauer / Kündigung

Der vorliegende Vermittlungsvertrag wird für den Arbeitssuchenden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien haben die Möglichkeit, der Vermittlungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen jeweils zum Monatsende in schriftlicher Form zu kündigen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vermittlungsgutschein lediglich eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten besitzt. Daher hat der Arbeitssuchende eigenverantwortlich und umgehend zu melden, wenn der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit verliert bzw. wenn die Agentur für Arbeit /ARGE / JOBCENTER keinen neuen Vermittlungsgutschein ausstellt. Hinweise unter www.arbeitsagentur.de.

  • 4 Haftung

Die Firma WORK2live übernimmt keine Erfolgsgarantie. Für den Arbeitssuchenden entsteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch die Firma WORK2live oder einer von ihr an den Arbeitssuchenden vermittelten Arbeitgeber.

  • 5 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • 6 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma WORK2live.

  • 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt der übrige Vertrag hiervon unberührt. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Regelung zu ersetzen, welche dem Ziel am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

  • 1 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen gelten für die Durchführung sämtlicher Schulungsmaßnahmen der WORK2live.
  2. Um an den von der WORK2live durchgeführten Schulungen teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer sich anmelden. Die Anmeldung zu einer Schulung erfolgt schriftlich per E-Mail oder online unter Verwendung des Anmeldeformulars.
  3. Mit der Anmeldung werden die vorliegenden Schulungsbedingungen anerkannt.
  4. Ein Vertrag zwischen der Work2Live und dem Teilnehmer wird wirksam mit der Übersendung der Anmeldebestätigung durch die WORK2live.
  • 2 Rücktritt durch die WORK2live
  1. Eine Schulung kann von der WORK2live aus vertretbaren Gründen abgesagt oder zeitlich verschoben werden. Die WORK2live ist berechtigt, eine Schulung ausfallen zu lassen, wenn die Mindestbelegung für die Durchführung der Schulungen nicht erreicht ist oder der Trainer krank ist.
  2. Die Schulungsteilnehmer werden spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn darüber informiert, ob die entsprechende Schulung stattfinden kann oder abgesagt werden muss.
    Wird eine Schulung durch die WORK2live abgesagt, werden die Schulungsgebühren zurückerstattet oder es wird ein Ersatztermin angeboten.
  • 3 Rücktritt durch den Schulungsteilnehmer
  1. Jeder Schulungsteilnehmer ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen.
  2. Der Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Tritt der Schulungsteilnehmer innerhalb der letzten 14 Tage vor Schulungsbeginn vom Vertrag zurück, wird 50% der Schulungsgebühren berechnet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 4 Werktagen vor Beginn der Schulung, werden dem Schulungsteilnehmer die vollen Schulungsgebühren berechnet.
  • 4 Nutzungsrecht

Die Rechte an den Schulungsmaterialien verbleiben bei der WORK2live. Die Schulungsteilnehmer sind berechtigt, die Schulungsmaterialien zu privaten Zwecken zu nutzen. Es ist untersagt, die Schulungsunterlagen kommerziell zu nutzen.

  • 5 Leistungsumfang

Soweit in der Schulungsbeschreibung zu der jeweiligen Veranstaltung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind in den Schulungsgebühren die Kosten für die Schulungsunterlagen enthalten. Die Kosten für Unterkunft, An- und Abreise sowie Verpflegung sind vom Schulungsteilnehmer selbst zu tragen.

  • 6 Zertifikat

Jeder Schulungsteilnehmer erhält nach Abschluss der Schulung ein Zertifikat als Nachweis für die Teilnahme.